Tempo 100


Gilt nur für Anhänger mit Tempo 100 Eintragung.
Erkennbar an der abgesiegelten Tempo 100 Plakette am Heck.

Betrifft nur Fahrten auf bundesdeutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Bedingungen an das Zugfahrzeug:
Das Zugfahrzeug darf nicht über 3500 kg zul. GG besitzen und muß über ein Blockierverhinderungssystem (z.B. ABS) verfügen.
Außerdem muß die zulässige Anhängelast vom Zufahrzeug mindestens so hoch sein, wie das zul. GG des Anhängers.
Das zul. GG des auflaufgebremsten Anhängers muß unter dem 1,1 fachen Leergewichts des Zugfahrzeuges liegen (Bei Wohnwagen nur Faktor 0,8).
Das zul. GG des ungebremsten Anhängers muß unter dem 0,3 fachen Leergewichts des Zugfahrzeuges liegen.
Der Anhänger muß so beladen werden, daß die maximal zulässige Stützlast des Gespanns so weit wie möglich ausgenutzt wird.

Nur bei Erfüllung aller Vorraussetzungen darf die erhöhte Geschwindigkeit von 100km/h auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit Gespannen gefahren werden.

Bitte beachten Sie, daß trotz der evtl. Zulässigkeit von Tempo 100 diese Geschwindigkeit häufig zu hoch sein kann, z.B. bei:
• Ungeübten Fahrern
• Überholvorgänge
• Seitenwind/Sturm
• Windverhätnisse auf Brücken, an Waldschneisen, exponierten Strecken
• Spurrillen
• Gefällestrecken
• Zu wenig Stützlast
• Kopflastige Anhänger/Ladung

Bei zu hoher Geschwindigkeit und/oder o.g. widriger Bedingungen kann es zum gefürchtetn schlingern des Gespanns kommen.
Wenn das auftreten sollte, unbedingt sofort die Geschwindigkeit deutlich reduzieren.
Außerdem ist bei Sturm die Umkippgefahr von leichten, hohen Anhängern höher um so schneller gefahren wird.